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HDE fordert: Weichen für Rahmenbedingungen neu stellen
Die Lage des Einzelhandels bleibt schwierig. Das zeigen auch die letzten Meldungen zu einzelnen Unternehmen. Bei welchen Rahmenbedingungen die Weichen neu gestellt werden müssen, erläuterte am 11. August 2008 in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), Stefan Genth:
"Auf der einen Seite hat der Einzelhandel mit der durch Inflationsängste und Zukunftssorgen verursachten Kaufzurückhaltung der Verbraucher zu kämpfen. Auf der anderen Seite erschwert der Staat dem Wirtschaftszweig das Leben. Zum einen kassiert er durch die Steigerung der Beitragsbemessungsgrenzen, der Krankenversicherungsbeiträge und der kalten Progression bei Einkommenserhöhungen überproportional ab. Den Verbrauchern steht so weniger Geld für den Konsum zur Verfügung, was sich auch in den Kassen des Handels bemerkbar machen wird. Zum anderen belastet der Staat die Einzelhandelsunternehmen durch die höhere Unternehmensbesteuerung spürbar.
Besonders die Gewerbesteuererhöhung wird für viele Händler die Kosten in schwindelnde Höhen treiben. Denn ab dem Erhebungszeitraum 2008 kann es auch im Verlustfall aufgrund der neu eingeführten Besteuerung der in Ladenmieten enthaltenen Zinsen zu Gewerbesteuerbelastungen kommen. Dieser Finanzierungsanteil wird mit pau-schal 65 Prozent der Mieten angesetzt. Im Schnitt liegen die Mietkosten im Einzelhandel bei fünf bis sieben Prozent, in 1 A-Lagen bei über zehn Prozent der Erlöse eines Unternehmens. Ein Viertel des Finanzierungsanteils gezahlter Mieten eines Händlers unterliegt der Gewerbesteuer. Im Schnitt sind dies nach Ausschöpfung des Freibetrages etwa vier Prozent, in 1 A-Lagen sogar etwa sieben Prozent des Umsatzes. Bei vielen Einzelhandelsunternehmen besteht so die Gefahr der Substanzbesteuerung. Ihre Existenz steht auf Messers Schneide, mit erheblichen Folgen für die Innenstädte.", so Genth.
Abschliessend forderte Stefan Genth die Bundesregierung auf, die Unternehmensteuerreform dringend noch einmal nachzubessern und den Finanzierungsanteil deutlich auf maximal 25 Prozent zu reduzieren, beziehungsweise die reinen Verkaufsflächen aus der Besteuerung herauszunehmen.

